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Zulassung Konferenzdolmetschen

Für die Zulassung zur Vertiefung Konferenzdolmetschen wird nebst einem Bachelorabschluss im Bereich der angestrebten Vertiefung das Bestehen einer dolmetschpraktischen Eignungsprüfung vorausgesetzt:

  • Mündliche Prüfung in Stegreifübersetzen, Konsekutivdolmetschen und Verhandlungsdolmetschen sowie ein Gespräch in der Muttersprache (A-Sprache) und der aktiven Fremdsprache (B-Sprache) über Motivation und Allgemeinwissen (wirtschaftliche, soziale, politische und kulturelle Gegebenheiten der Länder, in denen die Muttersprache und die gewählten Fremdsprachen der KandidatInnen gesprochen werden).

    Den angemeldeten KandidatInnen werden Beispieltexte zur Verfügung gestellt.